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   BGH, 23.03.2021 - XI ZR 505/20   

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BGH, 23.03.2021 - XI ZR 505/20 (https://dejure.org/2021,8212)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2021 - XI ZR 505/20 (https://dejure.org/2021,8212)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2021 - XI ZR 505/20 (https://dejure.org/2021,8212)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.10.2020 - VIII ZR 290/19

    Eigener wirtschaftlicher Wert der Feststellung des Annahmeverzugs im Falle einer

    Auszug aus BGH, 23.03.2021 - XI ZR 505/20
    Der mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr weiterverfolgten Feststellung des Annahmeverzugs kommt ein eigener wirtschaftlicher Wert nicht zu (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - VIII ZR 290/19, NJW-RR 2020, 1517 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 04.05.2021 - XI ZR 520/20

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig

    In den Fällen des Verbundgeschäfts bestimmt sich der Wert dieses Feststellungsantrags nach dem Nettodarlehensbetrag (vgl. zuletzt nur Senatsbeschluss vom 23. März 2021 - XI ZR 505/20, juris) und beläuft sich hier auf 16.250 EUR.
  • BGH, 05.04.2022 - XI ZR 307/21

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig bzgl. des Werts der

    Die begehrte Feststellung, dass sich die Beklagte mit der Annahme des finanzierten Pkw in Verzug befunden habe, und der Antrag auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten betreffen auch nach Umstellung der Klageanträge Nebenforderungen im Sinne von § 4 Abs. 1 ZPO, § 43 Abs. 1 GKG und sind daher für die Bestimmung der Beschwer im Sinne von § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO unbeachtlich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2017 - XI ZR 108/17, juris Rn. 4 und 6, vom 23. Februar 2021 - XI ZR 455/20, juris, vom 23. März 2021 - XI ZR 505/20, juris und vom 15. Februar 2022 - XI ZR 94/21, juris Rn. 3).
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